Verordnungsweg

Die Verordnung erfolgt durch Ihre Ärztin, Ihren Arzt. Dieser stellt den Behandlungsbedarf fest und verordnet in der Regel 10 Therapiestunden, die je nach Diagnose 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Ihre Krankenkasse übernimmt unter Berücksichtigung der üblichen Zuzahlung und Rezeptgebühr die Kosten der logopädischen Behandlung. Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die kompletten Behandlungskosten übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag. Die Höhe der Zuzahlung ist von der Krankenkasse festgelegt. Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Patienten und führe bei Bedarf auch Hausbesuche durch.

Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept ausstellen:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Zahnheilkunde
  • Fachärzte für Kieferorthopädie